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IGeL-Leistungen: Sinnvoll oder Abzocke?

Letzte Aktualisierung am 21. Dezember 2017 von Alicia in der Kategorie: Gesundheit

Ob Früherkennung, kosmetischen Behandlung, Reiseimpfung, Laborleistungen oder neue Behandlungsverfahren – Wohl jeder hat von seinem Arzt oder im Krankenhaus schon einmal eine individuelle Gesundheitsleistung (kurz: IGeL) angeboten bekommen.

Dabei handelt es sich um Leistungen, die von Ärzten und Psychologische Psychotherapeuten gegen Selbstzahlung angeboten werden.

Inhalt des Artikels

  • 1 Die häufigsten IGeL-Leistungen
  • 2 Wem werden IGeL-Leistungen angeboten?
  • 3 Welche Ärzte „igel“ am häufigsten?
  • 4 Welche rechtlichen Vorschriften müssen Ärzte bei IGeL-Leistungen einhalten?
  • 5 IGeL: Sinnvoll oder nutzlos?
  • 6 Fazit
  • 7 Tipp: „Individuelle Gesundheitsleistungen – Ein Ratgeber für Verbraucher“

IGeL-Leistungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt, da sie über das vom Gesetzgeber definierte Maß hinausgehen.

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Laut § 12 Abs, (1) des Sozialgesetzbuches Buch fünf (SGB V) sind Gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten.

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Da diese individuellen ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Serviceleistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen, müssen sie vom Versicherten selbst getragen werden.

IGeL-LeistungenIGeL-Leistungen sind für Ärzte ein lukratives Zusatzgeschäft und erschließen ihnen neben ihren Honoraren durch die gesetzliche und private Krankenversicherung eine weitere Einnahmequelle. Laut Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) betrug das Volumen der Leistungen im Jahr 2012 stolze 1,3 Mrd. Euro.

Und der IGeL-Markt wächst weiter – Laut WIdO-monitor geben mittlerweile 29,9 Prozent (18,1 Millionen) der gesetzlich Krankenversicherten an, von ihrem Arzt in den vergangenen zwölf Monaten eine ärztliche Leistung als Privatleistung angeboten oder in Rechnung gestellt bekommen zu haben. Zum Vergleich: Im Jahre 2001 waren es nur 8,9 Prozent.

Damit hat sich der Anteil der GKV-Versicherten, denen vom Arzt eine Privatleistung angeboten wurde, seit 2001 mehr als verdreifacht.

Die häufigsten IGeL-Leistungen

Welche IGeL-Leistungen werden am häufigsten angeboten, bzw. nachgefragt?

WIdO-monitor 2013 hat vom November und Dezember 2012 eine repräsentative Umfrage zu individuellen Gesundheitsleistungen gemacht. Dabei wurden insgesamt 2.003 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren – verteilt auf alle Krankekassen – befragt.

Dabei wurde u.a. die Verteilung von insgesamt 864 privat angebotener bzw. nachgefragter Leistungen (ohne zahnärztliche Leistungen) bei Ärzten in der ambulanten Versorgung unter die Lupe genommen.

Art der LeistungVerteilung in Prozent
Ultraschalluntersuchungen20,6
Glaukomvorsorgeuntersuchungen16,0
Blutuntersuchungen/Laborleistungen12,9
Ergänzende Krebsfrüherkennung bei Frauen11,9
Hautkrebsvorsorge8,3
Verordnungen Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel7,6
Keine vertragsärztlichen Leistungen,
vom GBA abgelehnt
5,0
PSA-Wert-Bestimmungen5,1
kosmetische Leistungen3,6
Knochendichtemessungen2,8
EKG1,6
Akupunktur1,3
Nahrungsergänzungsmittel0,3
Sonstiges3,6
Quelle: WIdO-monitor 2013
An der Spitze der privaten Zusatzleistungen liegen Ultraschall, Glaukomvorsorgeuntersuchungen und zusätzliche Blut- und Laboruntersuchungen, die zusammen fast die Hälfte der angebotenen IGeL-Leistungen ausmachen.

Wem werden IGeL-Leistungen angeboten?

Ich persönlich gehe zwar recht selten zum Arzt, wenn ich aber mal da bin, werden mir meist auch immer kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten. In meinem Fall waren es eine Augeninnendruckmessung und eine professionelle Zahnreinigung.

Als Frau gehöre ich auch zur Zielgruppe, denn Frauen wird mit 22,1 Prozent deutlich öfter eine Privatleistung angeboten als Männern (36,6 Prozent).

Zudem bieten Ärzte Versicherten mit überdurchschnittlicher Schulbildung und hohem Haushaltsnettoeinkommen deutlich öfter IGeL-Leistungen an, als anderen Versicherten. Anders als man vielleicht annehmen könnte, spielen Alter und Gesundheit keine Rolle beim Umfang der angebotenen Zusatzleistungen.

Allerdings werden Versicherten mittleren Alters insgesamt häufiger IGeL-Leistungen angeboten. Unter 30-Jährige hingegen erhalten deutlich seltener ein solches Angebot, auch wenn die Igel-Angebots-Quote in meinem Fall (obwohl ich unter 30 bin) recht hoch war. Auch Versicherte mit höherer Morbidität, bzw. Erkrankungswahrscheinlichkeit erhalten IGeL nicht überdurchschnittlich oft angeboten.

Es drängt sich der Eindruck auf, als würden bei den individuellen Gesundheitsleistungen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte vor der medizinischen Notwendigkeit stehen.

Welche Ärzte „igel“ am häufigsten?

IGeL Glaukom-VoruntersuchungDer Grund, weshalb mir trotz meines relativ jungen Alters bislang bei fast jedem Arztbesuch IGeL-Leistungen angeboten wurden, mag wohl an der Ärztegruppe gelegen haben.

Denn nicht alle Ärzte bieten IGeL in derselben Intensivität an.

Zwar gibt es keine genauen Zahlen, wie viele Ärzte individuelle Zusatzleistungen anbieten, doch lässt sich gut feststellen, bei welcher Ärztegruppe man häufiger auf solche privatärztliche Leistungen angesprochen wird.

Befragt nach der Fachgruppe des jeweils behandelnden Arztes, von dem man in den vergangenen 12 Monaten eine IGeL angeboten hat, zeigte die Umfrage, dass Fachärzte deutlich öfter „igeln“, als z.B. Allgemeinmediziner:

FachgruppeVerteilung in Pozent
Gynäkologen31,3
Augenärzte17,3
Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner13,8
Hautärzte10,4
Orthopäden9,6
Urologen5,4
Internisten4,1
sonstige Fachrichtungen8,3
Quelle: WIdO-monitor 2013
Die Anzahl angebotener und der tatsächlich verkaufter IGeL-Leistungen wächst kontinuierlich. Im Jahre 2012 wurden GKV-Versicherten insgesamt 26,2 Millionen individuelle Gesundheitsleistung angeboten oder sie haben direkt nach diesen gefragt. Der Umfang der tatsächlich realisierten IGeL betrug 18,2 Millionen (65,9 Prozent).

Das ist Rekordwert! 2005 betrug die Menge der angebotenen und realisierten IGeL-Leistungen nur 15,9, bzw. 11,4 Millionen. Bei durchschnittlichen IGeL-Kosten von 70 Euro wuchs der Markt der individuellen Gesundheitsleistungen im Jahre 2012 auf rund 1,3 Milliarden Euro.

Ärzte „igeln“ also gerne und zunehmend mehr, sind die Leistungen doch ein lukrative, zusätzliche Einnahmequelle. Es wunder daher nicht, dass die Selbstzahlerleistungen meistens, nämlich in 68,3 Prozent der Fälle, vom behandelnden Arzt selbst angeboten wurden. Nur 30,1 Prozent der vom WIdO-monitor Befragten gaben an, selbst nach einer individuellen Gesundheitsleistung gefragt zu haben.

Auch in puncto Einhaltung formalrechtlicher Vorgaben und der Qualität der ärztlichen Beratung zeigen sich bei IGeL-Leistungen Defizite auf.

Welche rechtlichen Vorschriften müssen Ärzte bei IGeL-Leistungen einhalten?

Individuelle Gesundheitsleistungen sorgen zwischen Ärzten, Krankenkassen, Patientenvertretern und Verbraucherschützern regelmäßig für Diskussionsstoff. Die Problematik ist, dass IGeL-Leistungen weder systematisch einheitlich geregelt, noch gesetzlich definiert sind. Auch die IGeL-Listen sind nicht verbindlich.

Ärzte können also auch andere Leistungen als IGeL bezeichnen oder Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen. Als Versicherter blickt man da nur schwer durch.

Allerdings sind Ärzte verpflichtet, im Umgang mit privat gezahlten IGeL-Angeboten rechtliche Vorgaben einzuhalten. So muss zwischen Arzt und Patient eine schriftliche Behandlungsvereinbarung bestehen, ansonsten hat der Arzt keinen Anspruch auf Bezahlung. Anders als bei Kassenleistungen, wird dieser „Vertrag“ bei individuellen Gesundheitsleistungen im Bundesmantelvertrag für Ärzte vorgeschrieben.

In § 18 Absatz 8 Ziffer 2 Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) heißt es eindeutig:

„Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern […] wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Ver-tragsarzt schriftlich bestätigt“

Zudem muss der Patient muss eine Rechnung erhalten, welche die detaillierten Leistungsbestandteile und den Preis für die erbrachte Leistung aufführt. Als Grundlage für die die Berechnung der Selbstzahlerleistungen dient die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, § 12).

Zudem muss der Patient vor Erbringung der Leistung umfassend über alles informiert und aufgeklärt werden, was für die Behandlung wichtig ist. Zur Aufklärung gehören u.a. Angaben zu Fragen, wie:

  • Wie zuverlässig und aussagekräftig ist die Diagnose einer privat zu bezahlenden Leistung?
  • Welchen Zweck hat die Untersuchung?
  • Wie wahrscheinlich sind falsche Befunde (positiv oder negativ)?
  • Welche Folgen/Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Welche Risiken bestehen? (Gerade bei neuen Methoden und Verfahren wichtig)
  • Welche alternativen Behandlungsalternativen gibt es?

Die Beratung muss derart erfolgen, dass der Patient fähig ist, Kosten und Nutzen der Leistung abzuwägen und sich frei und ungezwungen für oder gegen die angebotene IGeL zu entscheiden.

Zusammenfassend müssen also folgende rechtliche Vorschriften bei IGeL-Angeboten eingehalten werden:

  • Aufklärung Kosten, Nutzen und eventuelle Risiken
  • Schriftlichen Behandlungsvereinbarung
  • Rechnung

Doch wie die Umfrage des WIdO-Monitors zeigte, halten nicht alle Ärzte diese Vorschriften ein.

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Trotz eindeutiger Rechtsvorschriften hat mehr ein Fünftel der Patienten (22,1 Prozent) keine Rechnung über die erbrachte Leistung erhalten. Zudem haben 65,9 Prozent der befragten IGeL-Patienten keine schriftliche Zustimmung vor der Leistungsdurchführung erteilt. Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärzte hätte man die Leistung dann theoretisch auch nicht bezahlen müssen.

In puncto schriftliche Vereinbarung und Rechnung tun sich bei der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften Lücken auf. Und wie sieht es bei der Aufklärung über IGeL-Leistungen aus?

Die Umfrage zeigte, dass der Nutzen der angebotenen Leistung nur in jedem zweiten Fall (53,5 Prozent) „gut“ oder „sehr gut“ erklärt worden ist. Ein Fünftel (20 Prozent) beurteilte die Nutzenaufklärung durch den Arzt sogar als „schlecht“ oder „sehr schlecht“.

Weniger als die Hälfte der Patienten (46,2 Prozent) erhielten von ihrem Arzt Angaben über die Zuverlässigkeit der angebotenen Diagnoseverfahren. Und nur ein Fünftel (20,3 Prozent) gab an, über mögliche Risiken aufgeklärt worden zu sein.

Diese Zahlen erschrecken, denn schließlich ist der Arzt nicht nur rechtlich zur Einhaltung gewisser Vorschriften verpflichtet, sondern hat als Ansprechpartner und Vertrauensperson in Gesundheitsfragen auch eine moralische Verpflichtung gegenüber seinem Patienten.

Bei der Aufklärung über IGeL ist es unabhängig, ob die Leistung aktiv vom Arzt selbst oder erst auf Nachfrage des Patienten angeboten werden – Nur der Arzt hat den fachlichen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten und die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten. Und nur er kann dieses Wissen, zusammen mit seiner Erfahrung und Kompetenz zur sinnvollen Behandlung des Patienten einsetzen.

Dabei sollte man sich als Patient nie unter Druck setzen lassen oder genötigt fühlen. Schließlich sind IGeL-Leistungen niemals dringlich oder gar verbindlich. Man sollte sich daher immer ausreichend Zeit nehmen, um das Für und Wider der Leistung abzuwägen.

Immerhin gab die Mehrzahl der Befragten (73,1 Prozent) an, nach dem IGeL-Angebot eine ausreichende Bedenkzeit bekommen zu haben. Eigentlich hätten es 100 Prozent sein müssen… Denn da wären immer noch 26,9 Prozent, also jeder Vierte, der keine ausreichende Bedenkzeit bekommen hat.

Keine ausreichende Bedenkzeit heißt wohl, dass der Patient sich möglichst schnell an Ort und Stelle entscheiden musste und sich zeitlich unter Druck gesetzt fühlte – Und das für eine Leistung, die nun wirklich nicht dringlich ist.

Stellt sich also die Frage: Wie sinnvoll sind IGeL-Leistungen wirklich?

IGeL: Sinnvoll oder nutzlos?

IGeL UltraschalluntersuchungNicht immer fällt es dem Patienten leicht, seriöse, verständliche und aussagekräftige Gesundheitsinformationen zu finden, um den Nutzen einer IGeL-Leistung umfassend einzuschätzen.

Und wie die Auswertungen des WIdO-monitors gezeigt haben, ist auf die Beratung durch den Arzt auch nicht immer Verlass. Hier steht der Patient selbst in der Verantwortung, sich als Verbraucher unabhängige und verständliche Informationen zu besorgen, die ihn bei seiner Entscheidungsfindung unterstützen.

Eine empfehlenswerte Hilfe ist z.B. der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Dieser nimmt individuelle Gesundheitsleistungen auf den Prüfstand und bewertet diese nach hinsichtlich Nutzen und Schaden.

Unter „IGeL A bis Z“ sind aktuell folgende 30 IGeL-Bewertungen zu finden, die allesamt auf einer gründlichen Analyse wissenschaftlicher Quellen beruhen:

IGeLBewertungLink
Akupunktur zur Migräneprophylaxetendenziell positivMehr Infos
Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxek.A.Mehr Infos
Atteste und Gutachten
unklarMehr Infos
Bach-BlütentherapieunklarMehr Infos
Bestimmung der Protein-C-Aktivität ("Thrombose-Check")tendenziell negativMehr Infos
Bestimmung des HbA1c-Wertes ("Diabetes-Vorsorge")unklarMehr Infos
Bestimmung des Immunglobulin G (IgG) gegen NahrungsmittelnegativMehr Infos
Biofeedback-Therapie bei MigräneunklarMehr Infos
Colon-Hydro-TherapienegativMehr Infos
Dünnschichtzytologie zur Früherkennung von GebärmutterhalskrebsunklarMehr Infos
Eigenbluttherapie bei Tendinopathietendenziell negativMehr Infos
Entfernung von Tätowierungenk.A.Mehr Infos
Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Tennisarmtendenziell negativMehr Infos
HochtontherapieunklarMehr Infos
Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturztendenziell negativMehr Infos
Kunsttherapie bei psychischen ErkrankungenunklarMehr Infos
Kunsttherapie für Krebspatienten und deren AngehörigeunklarMehr Infos
Laser-Behandlung von Krampfaderntendenziell positivMehr Infos
Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung ("Winterdepression")tendenziell positivMehr Infos
M2-PK Stuhltest zur DarmkrebsfrüherkennungunklarMehr Infos
Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennungtendenziell negativMehr Infos
MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenztendenziell negativMehr Infos
Operative Behandlung des Schnarchens (Rhonchopathie)tendenziell negativMehr Infos
Professionelle ZahnreinigungunklarMehr Infos
PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebstendenziell negativMehr Infos
Reisemedizinische Vorsorgek.A.Mehr Infos
Sport-Checkk.A.Mehr Infos
Toxoplasmose-Test bei Schwangeren (Früherkennung)negativMehr Infos
Ultraschall der Brust zur KrebsfrüherkennungunklarMehr Infos
Ultraschall der Eierstöcke zur KrebsfrüherkennungnegativMehr Infos

Von den 30 IGeL-Leistungen wurden insgesamt vier mit „negativ“ und acht mit „tendenziell negativ“ bewertet. Bei 11 Leistungen ist der Nutzen der Behandlung (derzeit) „unklar“, also weder negativ, noch positiv zu bewerten.

Nur drei IGeL-Leistungen haben die Bewertung „tendenziell positiv“ erhalten. Die Bewertung „positiv“ erhielt hingegen keine der 30 Leistungen. Bei vier Zusatzleistungen wurde zudem keine Bewertung nach Nutzen oder Schaden vorgenommen, da sie nicht im Pflichtkatalog der GKV enthalten sind, unabhängig davon, wie sinnvoll einzelne Maßnahmen unter Umständen sein können.

Es zeigt sich also: Obwohl IGeL-Leistungen vermehrt angeboten und die Patienten z.T. sogar unter Druck gesetzt werden, ist der Nutzen der meisten individuellen Gesundheitsleistungen nicht nachweisbar oder unklar.

Fazit


Fakt ist: Als Patient wird man auch in Zukunft weiter mit einer Vielzahl von ärztlichen Zusatzleistungen konfrontiert. Ärzte haben den Markt für private ärztliche Zusatzangebote schon längst als lukrative Einnahmequelle entdeckt und schöpfen diese nur allzu gerne aus.

Auch wenn die Initiative für die meisten IGeL-Leistungen vom Arzt ausgeht und sich an Besserverdiener richtet – Am Verhalten vieler Ärzte wird man als Patient nicht viel ändern können. Entscheidend ist, wie man selbst mit den angebotenen Selbstzahlerleistungen umgeht.

Zum Einen sollte man sich als Patient über seine Rechte im Klaren sein und darauf achten, dass der Arzt die rechtlichen Vorgaben einhält. Zum Anderen sollte man das Für und Wider der Behandlungsmaßnahme abwägen können.

Geeignete Informationsmöglichkeiten sind die Kommunikation mit dem Arzt in der Sprechstunde, der IGeL-Monitor, sowie die kostenlose Informationsbroschüre des Bundesverbraucherministeriums (siehe unten).

Vor allem aber ist es wichtig, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und eine solche Leistung bei Unsicherheit oder mangelhafter Aufklärung zunächst besser abzulehnen. Bei IGeL-Leistungen trifft der Patient die Entscheidung, ob er die Behandlung durchführen möchte, nicht der behandelnde Arzt.

Dieses Bewusstsein muss zunächst noch in die Köpfe vieler Patienten. Denn IGeL suggerieren eine Unterversorgung gesetzlich Versicherter. Dabei reichen die Leistungen der GKV für die meisten völlig aus. Dennoch hat man als Patient oft ein schlechtes Gewissen, eine angebotene Zusatzleistung abzulehnen, da einem die eigene Gesundheit doch ab Herzen liegt.

Ich persönlich denke dann immer: Wenn die Leistung wirklich so wichtig für meine Gesundheit ist, warum wird sie dann nicht von der Krankenkasse übernommen? So lässt sich so manche teure und nutzlose Behandlung vermeiden.

Da IGeL-Leistungen somit nicht dringlich sind, dürfen sie dem Patienten auch nicht aufgedrängt werden oder ihn überrumpeln. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass es viele Ärzte – obwohl sie mit IGeL zusätzliches Geld verdienen möchten –  nicht für nötig erachten, ihre Patienten über Nutzen und Zuverlässigkeit der Leistung zu informieren.

Viel schlimmer ist jedoch, dass eine Vielzahl an Patienten keine ausreichende Bedenkzeit bekommt und unter Druck gesetzt wird. Mal ehrlich, wer Geld verdienen möchte, sollte freundlich sein. Wenn der Patient sich „abgezockt“ fühlt, kann dies keine guten Folgen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis haben.

Und einen größeren Verlust, als den (Vertrauens-)Verlust seiner Patienten kann es für einen Arzt wohl kaum geben…

Tipp: „Individuelle Gesundheitsleistungen – Ein Ratgeber für Verbraucher“

Individuelle Gesundheitsleistungen – Ein Ratgeber für VerbraucherDas Bundesministerium für Verbraucherschutz hat vor wenigen Tagen die neue kostenfreie Informationsbroschüre zu IGeL herausgebracht.

Dabei handelt es sich um einen übersichtlichen und kompakten Ratgeber mit wichtigen Tipps zu individuellen Gesundheitsleistungen. Dabei werden u.a. Fragen beantwortet, wie:

  • Was sind überhaupt IGeL?
  • Welche Rechte habe ich als Patient und Verbraucher?
  • Wo und wie informiere ich mich richtig?
  • Welche IGeL gibt es?
  • Wann sind diese Selbstzahlerleistungen sinnvoll?

Neben allgemeinen Informationen und grundlegenden Rechte der Patienten bietet die Broschüre auch nützliche Hinweise zur Kommunikation mit dem Arzt in der Sprechstunde. Eine heraustrennbare Checkliste dient als Stütze für die Entscheidungsfindung und rät u.a. auch zum Kostenvergleich.

Der thematische Schwerpunkt des Ratgebers liegt allerdings bei der Suche nach den „richtigen“ Informationsquellen. In der Broschüre erhält man wertvolle Tipps, um IGeL-Leistungen künftig besser einschätzen zu können.

Die Broschüre steht kostenlos als PDF-Dokument online zum Download zur Verfügung oder kann hier bestellt werden.

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Über Alicia

Ich bin Alicia, 33 Jahre alt und wohne in Hamburg. Bereits während meines Studiums der Wirtschaftpsychologie habe ich begonnen, mich auf wissenschaftlicher Basis mit dem Ernährung auseinanderzusetzen. Auf meinem Blog teile ich ausführliche Informationen rund um die Themen Ernährung, Diäten, Gesundheit und Abnehmen. Heute bin ich auch leidenschaftliche Kraftsportlerin und setzte mich für eine gesunde Lebensweise ein.

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