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Laut § 12 Abs, (1) des Sozialgesetzbuches Buch fünf (SGB V) sind Gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten.
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„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“Da diese individuellen ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Serviceleistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählen, müssen sie vom Versicherten selbst getragen werden.

Die häufigsten IGeL-Leistungen
Welche IGeL-Leistungen werden am häufigsten angeboten, bzw. nachgefragt? WIdO-monitor 2013 hat vom November und Dezember 2012 eine repräsentative Umfrage zu individuellen Gesundheitsleistungen gemacht. Dabei wurden insgesamt 2.003 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren – verteilt auf alle Krankekassen – befragt. Dabei wurde u.a. die Verteilung von insgesamt 864 privat angebotener bzw. nachgefragter Leistungen (ohne zahnärztliche Leistungen) bei Ärzten in der ambulanten Versorgung unter die Lupe genommen.Art der Leistung | Verteilung in Prozent |
---|---|
Ultraschalluntersuchungen | 20,6 |
Glaukomvorsorgeuntersuchungen | 16,0 |
Blutuntersuchungen/Laborleistungen | 12,9 |
Ergänzende Krebsfrüherkennung bei Frauen | 11,9 |
Hautkrebsvorsorge | 8,3 |
Verordnungen Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel | 7,6 |
Keine vertragsärztlichen Leistungen, vom GBA abgelehnt | 5,0 |
PSA-Wert-Bestimmungen | 5,1 |
kosmetische Leistungen | 3,6 |
Knochendichtemessungen | 2,8 |
EKG | 1,6 |
Akupunktur | 1,3 |
Nahrungsergänzungsmittel | 0,3 |
Sonstiges | 3,6 |
Quelle: WIdO-monitor 2013 |
Wem werden IGeL-Leistungen angeboten?
Ich persönlich gehe zwar recht selten zum Arzt, wenn ich aber mal da bin, werden mir meist auch immer kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten. In meinem Fall waren es eine Augeninnendruckmessung und eine professionelle Zahnreinigung. Als Frau gehöre ich auch zur Zielgruppe, denn Frauen wird mit 22,1 Prozent deutlich öfter eine Privatleistung angeboten als Männern (36,6 Prozent). Zudem bieten Ärzte Versicherten mit überdurchschnittlicher Schulbildung und hohem Haushaltsnettoeinkommen deutlich öfter IGeL-Leistungen an, als anderen Versicherten. Anders als man vielleicht annehmen könnte, spielen Alter und Gesundheit keine Rolle beim Umfang der angebotenen Zusatzleistungen. Allerdings werden Versicherten mittleren Alters insgesamt häufiger IGeL-Leistungen angeboten. Unter 30-Jährige hingegen erhalten deutlich seltener ein solches Angebot, auch wenn die Igel-Angebots-Quote in meinem Fall (obwohl ich unter 30 bin) recht hoch war. Auch Versicherte mit höherer Morbidität, bzw. Erkrankungswahrscheinlichkeit erhalten IGeL nicht überdurchschnittlich oft angeboten. Es drängt sich der Eindruck auf, als würden bei den individuellen Gesundheitsleistungen die wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte vor der medizinischen Notwendigkeit stehen.Welche Ärzte „igel“ am häufigsten?

Fachgruppe | Verteilung in Pozent |
---|---|
Gynäkologen | 31,3 |
Augenärzte | 17,3 |
Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner | 13,8 |
Hautärzte | 10,4 |
Orthopäden | 9,6 |
Urologen | 5,4 |
Internisten | 4,1 |
sonstige Fachrichtungen | 8,3 |
Quelle: WIdO-monitor 2013 |
Welche rechtlichen Vorschriften müssen Ärzte bei IGeL-Leistungen einhalten?
Individuelle Gesundheitsleistungen sorgen zwischen Ärzten, Krankenkassen, Patientenvertretern und Verbraucherschützern regelmäßig für Diskussionsstoff. Die Problematik ist, dass IGeL-Leistungen weder systematisch einheitlich geregelt, noch gesetzlich definiert sind. Auch die IGeL-Listen sind nicht verbindlich. Ärzte können also auch andere Leistungen als IGeL bezeichnen oder Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen. Als Versicherter blickt man da nur schwer durch. Allerdings sind Ärzte verpflichtet, im Umgang mit privat gezahlten IGeL-Angeboten rechtliche Vorgaben einzuhalten. So muss zwischen Arzt und Patient eine schriftliche Behandlungsvereinbarung bestehen, ansonsten hat der Arzt keinen Anspruch auf Bezahlung. Anders als bei Kassenleistungen, wird dieser „Vertrag“ bei individuellen Gesundheitsleistungen im Bundesmantelvertrag für Ärzte vorgeschrieben. In § 18 Absatz 8 Ziffer 2 Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) heißt es eindeutig:„Der Vertragsarzt darf von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern […] wenn und soweit der Versicherte vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und dieses dem Ver-tragsarzt schriftlich bestätigt“Zudem muss der Patient muss eine Rechnung erhalten, welche die detaillierten Leistungsbestandteile und den Preis für die erbrachte Leistung aufführt. Als Grundlage für die die Berechnung der Selbstzahlerleistungen dient die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, § 12). Zudem muss der Patient vor Erbringung der Leistung umfassend über alles informiert und aufgeklärt werden, was für die Behandlung wichtig ist. Zur Aufklärung gehören u.a. Angaben zu Fragen, wie:
- Wie zuverlässig und aussagekräftig ist die Diagnose einer privat zu bezahlenden Leistung?
- Welchen Zweck hat die Untersuchung?
- Wie wahrscheinlich sind falsche Befunde (positiv oder negativ)?
- Welche Folgen/Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Welche Risiken bestehen? (Gerade bei neuen Methoden und Verfahren wichtig)
- Welche alternativen Behandlungsalternativen gibt es?
- Aufklärung Kosten, Nutzen und eventuelle Risiken
- Schriftlichen Behandlungsvereinbarung
- Rechnung
IGeL: Sinnvoll oder nutzlos?

IGeL | Bewertung | Link |
---|---|---|
Akupunktur zur Migräneprophylaxe | tendenziell positiv | Mehr Infos |
Akupunktur zur Spannungskopfschmerz-Prophylaxe | k.A. | Mehr Infos |
Atteste und Gutachten | unklar | Mehr Infos |
Bach-Blütentherapie | unklar | Mehr Infos |
Bestimmung der Protein-C-Aktivität ("Thrombose-Check") | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Bestimmung des HbA1c-Wertes ("Diabetes-Vorsorge") | unklar | Mehr Infos |
Bestimmung des Immunglobulin G (IgG) gegen Nahrungsmittel | negativ | Mehr Infos |
Biofeedback-Therapie bei Migräne | unklar | Mehr Infos |
Colon-Hydro-Therapie | negativ | Mehr Infos |
Dünnschichtzytologie zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs | unklar | Mehr Infos |
Eigenbluttherapie bei Tendinopathie | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Entfernung von Tätowierungen | k.A. | Mehr Infos |
Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Tennisarm | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Hochtontherapie | unklar | Mehr Infos |
Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Kunsttherapie bei psychischen Erkrankungen | unklar | Mehr Infos |
Kunsttherapie für Krebspatienten und deren Angehörige | unklar | Mehr Infos |
Laser-Behandlung von Krampfadern | tendenziell positiv | Mehr Infos |
Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung ("Winterdepression") | tendenziell positiv | Mehr Infos |
M2-PK Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung | unklar | Mehr Infos |
Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung | tendenziell negativ | Mehr Infos |
MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Operative Behandlung des Schnarchens (Rhonchopathie) | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Professionelle Zahnreinigung | unklar | Mehr Infos |
PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs | tendenziell negativ | Mehr Infos |
Reisemedizinische Vorsorge | k.A. | Mehr Infos |
Sport-Check | k.A. | Mehr Infos |
Toxoplasmose-Test bei Schwangeren (Früherkennung) | negativ | Mehr Infos |
Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung | unklar | Mehr Infos |
Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung | negativ | Mehr Infos |
Fazit
Tipp: „Individuelle Gesundheitsleistungen – Ein Ratgeber für Verbraucher“

- Was sind überhaupt IGeL?
- Welche Rechte habe ich als Patient und Verbraucher?
- Wo und wie informiere ich mich richtig?
- Welche IGeL gibt es?
- Wann sind diese Selbstzahlerleistungen sinnvoll?
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