Inhalt des Artikels
- 1 Darf in Deutschland Pferdefleisch verkauft werden?
- 2 Ist Pferdefleisch gesundheitsschädlich?
- 3 Erkennt man Pferdefleisch an der Kennzeichnung?
- 4 Pferdefleisch in Döner und Hamburger?
- 5 Ist die Herkunft des Fleisches nachvollziehbar?
- 6 Ist auf die behördliche Lebensmittelüberwachung noch Verlass?
- 7 Wie schnell sind Schnellwarnsysteme?
- 8 Reichen die bestehenden Kontrollen aus?
- 9 Kann man illegale Umetikettierungen überhaupt verhindern?
- 10 Nationaler 10-Punkte-Aktionsplan beschlossen
- 11 Selbstschutz durch verändertes Kaufverhalten
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Das ZDF zeigte in seinem Wirtschafts- und Verbrauchermagazin WISO, wie verwirrend die Lieferwege sind, die das Pferdefleisch zurückgelegt hat.
Pferdefreunde dürften jetzt nicht nur um Tiefkühl-Lasagne, sondern auch um Ravioli, Penne, Cannelloni und Spaghetti Bolognese, „Rinder“-Gulasch, sowie Chili con Carne einen großen Bogen machen. Überall wo zerkleinertes, undefinierbares Fleisch enthalten ist, kann man sich jetzt nicht mehr sicher sein, ob nicht doch ein Stück Pony mitverarbeitet wurde.
Vom Pferdefleisch-Skandal sind fast alle großen Supermarkt-Ketten betroffen. Ob Discounter, wie Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl oder Kaufland oder traditionelle Händler, wie Eismann, Edeka, Kaiser´s Konsum Leipzig, Metro, Real, Tengelmann oder jetzt auch Nestlé – in allen Supermärkten wurden entweder Anteile von Pferdefleisch nachgewiesen oder aber Produkte vorsorglich aus dem Verkauf genommen. Fast bei allen Produkten auffällt: Es sind vor allem die günstigen Eigenmarken betroffen.
Die Länder haben Informationen über die betroffenen, falsch gekennzeichneten Produkte mit Pferdefleisch auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) übersichtlich zusammengestellt. Die jeweiligen Links führen direkt zu den Informationen der Länder mit den von Unternehmen öffentlich zurückgerufenen Produkten.
Sollte man eines der dort aufgeführten Produkte noch zu Hause haben, kann man diese bei allen Handelsketten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.
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Darf in Deutschland Pferdefleisch verkauft werden?
Ja. In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Pferdefleisch von gesund geschlachteten Pferden zu verarbeiten. Pferdefleischprodukte dürfen seit 1993 gemeinsam mit anderen Fleischwaren vermarktet und verkauft werden. So wird z.B. der Rheinische Sauerbraten traditionell aus Pferdefleisch hergestellt. Der Verkauf von Pferdeinnereien ist hingegen nicht zulässig (siehe nächste Frage „Ist Pferdefleisch gesundheitsschädlich?“). Allerdings gibt es hierzulande nach wie vor nur knapp über 100 Pferdemetzgereien. Mit 3.000 bis 4.000 Tonnen macht das Angebot aus Pferdefleisch in Deutschland nur weniger als 0,05 Prozent der Gesamtfleischmenge aus. Der jährliche pro-Kopf-Verbrauch beträgt lediglich 50 g. Anders als in Belgien, Frankreich und der Schweiz, sind Produkte aus Pferdefleisch in gewöhnlichen Supermärkten daher in der Regel überhaupt nicht zu finden. Nach wie vor gilt der Verzehr von Pferden bei den Verbrauchern als umstritten. Auf Pferden wird geritten oder mit ihnen geschmust, aber sie landen nicht auf dem Herd. Für viele wäre das so, als würde man seinen Hund oder seine Katze essen.Ist Pferdefleisch gesundheitsschädlich?

Erkennt man Pferdefleisch an der Kennzeichnung?
Hat man als Verbraucher überhaupt die Chance herauszufinden, welches Fleisch man da genau isst und woher es stammt? Teilweise ja, teilweise nein. Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) legt für Lebensmittel allgemeine Pflichtkennzeichnungselemente fest, wie die Verkehrsbezeichnung, Hersteller, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum. Gemäß § 3 LMKV (Kennzeichnungselemente) müssen bei Lebensmittel in Fertigpackungen alle Zutaten mit ihrer Verkehrsbezeichnung, der Menge nach absteigend, im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Enthält eine Tiefkühl-Lasagne z.B. Pferdefleisch, so muss dieses auch als „Pferdefleisch“ auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Wird eine Zutat in Text oder Bild auf der Verpackung hervorgehoben, z.B. durch die Aufschrift „Rindfleisch-Lasagne“ auf der Verpackung, muss zusätzlich die Menge in Prozent angegeben werden. Stellt sich jetzt die Frage: Hätte man es eigentlich gemerkt, wenn Pferdefleisch nicht illegal, sondern für Jedermann hinten im Kleingedruckten der Zutatenliste sichtbar zu lesen, enthalten wäre? Unabhängig davon, ob man es erkannt hätte, so hätte man es an der Zutatenliste eines verarbeiteten Produkts jedenfalls erkennen können.Pferdefleisch in Döner und Hamburger?
Nachdem inzwischen sogar in Döner-Proben Pferdefleisch entdeckt wurde, fragen sich viele, wie es eigentlich bei Fast Food, wie Döner und Burgern aussieht? Ist da auszuschließen, dass Pferdefleisch verwendet wurde? Döner enthalten traditionell geschichtetes Rind- und Lammfleisch, mittlerweile werden auch Döner mit Puten- oder Hähnchenfleisch angeboten. Pferdefleisch gehört jedenfalls auf keinen Fall in einen Döner. Und selbst wenn, dann müsste das Fleisch auch klar als Pferdefleisch auf der Zutatenliste gekennzeichnet sein. Ein solcher Dönerspieß würde jedoch auf dem Großmarkt kaum einen seriösen Abnehmer finden. Als Verbraucher kann man das nicht überprüfen, sondern sieht den Döner nur, wie er seine Kreise am Spieß dreht. Den Einkäufern bleibt nichts anderes übrig, als ihren Lieferanten zu vertrauen, ebenso, wie man als Kunde seinem Döner-Wirt vertrauen muss. Hamburger bzw. Beefburger, wie sie in vielen Imbissen, Restaurants und Fast-Food-Ketten angeboten werden, werden nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischwaren aus grob sehnenfreiem Rindfleisch hergestellt. Außer Salz und Gewürzen dürfen Hamburger und Beefburger keine weiteren Zutaten enthalten. Die Verwendung von Schweine- oder sogar Pferdefleisch wäre in dem Fall unzulässig und irreführend.Ist die Herkunft des Fleisches nachvollziehbar?

Ist auf die behördliche Lebensmittelüberwachung noch Verlass?
Fakt ist: Der Pferdefleisch-Skandal ist eine große Schweinerei, bzw. großer Pferdemist. Denn laut § 11 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dürfen Verbraucher durch die Angaben zu einem Lebensmittel nicht getäuscht oder in die Irre geführt werden. Das EU-Lebensmittelrecht sieht dort Vorschriften zum Schutz vor Täuschung vor. In Absatz (1) heißt es:„Es ist verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.“Weiter heißt es in Punkt 1:
„Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn […] bei einem Lebensmittel zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung verwendet werden.“In erster Linie sind die Lebensmittelunternehmen selbst verpflichtet, durch interne Betriebskontrollen die Qualität der verwendeten Rohstoffe und hergestellten Produkte zu dokumentieren. Es muss stets nachvollziehbar sein, von wem die eingekauften Lebensmittel und Zutaten stammen und an wen sie weiterverkauft wurden. Sollten von einem Lebensmittel Risiken ausgehen, muss schnell nachvollziehbar sein, an welcher Stelle die Verunreinigung stattfand. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist laut Grundgesetzt eigene Angelegenheit der Bundesänder. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung führt jährlich rund 400.000 Kontrollen in deutschen Betrieben dürfen. Allerdings werden die Betriebe nur stichprobenartig kontrolliert. Vor dem Pferdefleisch-Skandal wurden Rindfleischprodukte in Deutschland also nicht routinemäßig kontrolliert. Erst nachdem die ersten Fälle von falscher Deklaration von Pferdefleisch als Rindfleisch in Irland, Großbritannien und Spanien bekannt wurden, hat das Bundesverbraucherministerium die Lebensmittelüberwachungs- und die Veterinärbehörden der Bundesländer alarmiert. Ein entsprechendes Rundschreiben des BMELV ging Ende Januar 2013 an die für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Behörden in den Bundesländern hinaus. Die Aufgabe der zuständigen Länderbehörden ist es zu veranlassen, dass die vom Pferdefleisch-Skandale betroffenen Produkte umgehend aus dem Handel genommen und Bund und Länder, sowie die Öffentlichkeit informiert werden. Die Lebensmittelüberwachung ist hierbei gefordert, gezielt Proben zu nehmen und allen Hinweisen nachzugehen.
Wie schnell sind Schnellwarnsysteme?
Zum raschen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, sowie zwischen den Behörden in Deutschland stehen internetbasierte Schnellwarnsysteme zur Verfügung. Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) werden Warnmeldungen zu Lebensmitteln aus ganz Europa veröffentlicht. Dieses bietet den zuständigen Behörden die Möglichkeit sich unmittelbar gegenseitig über Gesundheitsrisiken durch Lebens- und Futtermittel zu informieren. Neben dem EU-Schnellwarnsystem steht auch den Behörden in Deutschland ein internetbasiertes Schnellwarnsystem zur schnellen Informationsweitergabe zur Verfügung. Da es sich beim Pferdefleisch-Skandal zwar um Verbrauchertäuschung handelt, vom Pferdefleisch selbst jedoch keine gesundheitlichen Risiken ausgehen, hat es bei RASFF bisher keine Warn-, sondern leidlich Informationsmeldungen zu konkreten Lieferungen. Anhand dieser konnten die zuständigen Behörden in den betroffenen Mitgliedstaaten die Lieferwege zurückverfolgen und die Rückrufe betroffener Waren überwachen. Die Konsequenz der EU auf die aktuellen Fälle war, dass Fleischprodukten flächendeckend DNA-Proben entnommen werden, um so falsch deklariertes Pferdefleisch zu identifizieren. Anhand der Lieferlisten, bzw. dokumentierten Ein- und Weiterverkäufe der Betriebe kann die Lebensmittelüberwachung zudem die Lieferwege zurückverfolgen und den Pferdefleisch-Skandal aufdecken. Die deutschen Behörden haben über das RASFF am 11. Februar 2013 eine Meldung der luxemburgischen Behörden über möglicherweise falsch deklarierte Produkte mit Pferdefleisch erhalten. Umfangreiche Untersuchungen der betroffenen Lebensmittelunternehmen, sowie Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden konnten dann aufdecken, dass auch in Deutschland falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch in Umlauf gebracht wurden. Verdächtige Lebensmittel wurden von den zuständigen Überwachungsbehörden sichergestellt oder von den Lebensmittelunternehmen vorsorglich aus dem Angebot genommen. Da die Pferdefleisch-Produkte zum Teil bereits an den Endverbraucher verkauft wurden, haben viele Herstellungs- und Handelsunternehmen zur Aufklärung der Verbraucher zusätzlich die Öffentlichkeit über die betroffenen Produkte informiert. Allerdings war das Pferdefleisch da wahrscheinlich schon mehrere Wochen oder gar Monate im Umlauf. Stellt sich also die Frage: Was nützen all diese Vorschriften zur Lebensmittelüberwachung und die schnellsten Schnellwarnsysteme, wenn es offensichtlich schwarze Schafe gibt, die sich nicht daran halten?Reichen die bestehenden Kontrollen aus?
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, bzw. die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sagen: Ja. Sie sehen kaum Handlungsbedarf, da die aktuellen Pferdefleisch-Fälle bei Selbstkontrollen der Unternehmen aufgefallen seien. Immerhin haben sie auf den Pferdefleisch-Skandal reagiert und einen 10-Punkte-Aktionsplan (siehe weiter unten) auf die Beine gestellt, der den Verbraucherschützern jedoch nicht weit genug geht. Die Verbraucherschützer sehen das mit den angeblich ausreichenden Kontrollen nämlich ganz anders. Schließlich wurde das als Rindfleisch deklarierte Pferdefleisch über mehrere Wochen nach Deutschland geliefert, ohne dass es irgendjemandem aufgefallen ist. Das wäre doch der beste Beweis dafür, dass die vorhandenen Kontrollinstrumente nicht ausreichen. Und tatsächlich zeigt der Pferdefleisch-Skandal auf unappetitliche Weise, wie wenig Verlass auf die Eigenkontrollen der Lebensmittelfirmen ist. Sicherlich darf man nicht alle Firmen über einen Kamm scheren, doch auch vereinzelte schwarze Schafe haben in der Lebensmittelwirtschaft nichts zu suchen. Da die Lebensmittelüberwachung nicht alle Lebensmittel an jedem Ort überwachen kann, sind zunächst die Unternehmen selbst gefordert, die gesetzlich verankerte Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Auch eine lückenlose Dokumentation über alle Produktions- und Vertriebsstufen ist unerlässlich, um im Fall der Fälle alle Lieferbeziehungen bis zum Endprodukt nachvollziehen und schnelle Klarheit schaffen zu können. Statt wie jetzt, immer nur eine Stufe vor- und zurück zu dokumentieren, fordern Verbraucherschützet, dass die Lebensmittelunternehmen verpflichtet sein sollen, den kompletten Weg des Fleisches aufzuzeichnen. Ansonsten böte der global vernetzen Lebensmittelmarkt und die verworrenen Wege der Lebensmittel zu viele Möglichkeiten für Verbrauchertäuschung. Eine stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit würde diese Tricksereien wesentlich erschweren.
Kann man illegale Umetikettierungen überhaupt verhindern?
Eine 100-prozentige Garantie wird es wohl niemals geben können. Allerdings sollten solche Betrügereien, wie die Umetikettierung von Pferde- in Rindfleisch so unattraktiv wie nur möglich gemacht werden. Dazu gehört zum Einen, dass Tricksereien unverzüglich aufgedeckt werden, was einen stärkeren Ausbau der länderübergreifenden unabhängigen Kontrollen von Herkunftsangaben und Rückverfolgungssystemen erforderlich macht. Für eine bundesweitete Verbrauchertransparenz sollen Unternehmen auch bei Fällen von Täuschung rechtlich verpflichtet sein, diese an die Behörden zu melden und über Rückrufe öffentlich zu informieren. Zum Anderen muss das Strafmaß bei Verbrauchertäuschung nach Lebensmittelrecht abschreckend genug sein. Schließlich ist Verbrauchertäuschung kein Kavaliersdelikt. Die Strafen für vorsätzliche Verstöße gegen § 11 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) betragen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Werden für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht, muss bei fahrlässigen Verstößen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro gerechnet werden. Bei vorsätzlichen und fahrlässigen Verstößen gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung werden in der Regel bis zu 50.000 Euro Bußgeld erhoben – Für einige Betrüger immer noch ein lohnendes Geschäft.Nationaler 10-Punkte-Aktionsplan beschlossen
Die Bundesministerin und die Verbraucherminister der Bundesländer am 18. Februar 2013 mit einem 10-Punkte-Aktionsplan (PDF) auf den Pferdefleisch-Skandal. Bundesverbraucherministerin Aigner nimmt im folgenden Video „3 Fragen, 3 Antworten“ Stellung zum Pferdefleisch-Skandal und dem nationalen Aktionsplan. Im Einzelnen sieht der 10-Punkte-Aktionsplan folgende Maßnahmen vor:- Kurzfristige nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Untersuchung von Fleischprodukten aus der EU, sowie Importwaren Fleischprodukte auf die Beimischung von nicht deklariertem Pferdefleisch und Rückstände von Tierarzneimitteln.
- Aufstellung eines erweiterten Untersuchungsprogramms „Deutschland plus“ zur Untersuchung zusätzlicher Proben von Fleischerzeugnissen auch auf andere nicht gekennzeichnete Fleischzutaten (bis Ende April).
- Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Unternehmen, auch im Hinblick auf Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln
- Überprüfung der Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden
- Bereitstellung aktueller Verbraucherinformationen über eine zentrale Internetseite und telefonische Hotline
- Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbraucherinformation über beanstandete Produkte, Vertriebswege und Unternehmen
- Frühwarnsystem „Materielle Anreize zur Verbrauchertäuschung“ mit systematischer Beobachtungen von Produktionsvolumina, Preisveränderungen und Warenströmen
- Überprüfung der Sanktionsmöglichkeiten und Schaffung praktikabler Möglichkeiten zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen
- Europaweite Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Lebensmittel für eine höhere Verbrauchertransparenz und als Grundlage zur Rückgewinnung verlorenen Vertrauens in die Lebensmittelproduktion.
- Stärkung regionaler Kreisläufe auf dem deutschen Lebensmittelmarkt und Einführung eines Regionalfensters, welches auf einen Blick die Herkunft der wichtigsten Zutaten zeigt
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